Was wird gefördert?
Das Förderprogramm, das ab Mittwoch, 15. Februar, läuft, basiert auf vier Modulen. Subventioniert werden:
- Einzelprojekte wie Photovoltaik-Anlagen, LED-Beleuchtung und Biomassekessel. Hier können auch mehrere gleichzeitig beantragt werden.
- Umfassende Konzepte für einen höheren Eigenversorgungsgrad mit Energie im Betrieb.
- Eine Kombination der beiden.
- Sofortmaßnahmen für die Notstromversorgung.
Welche Auflagen gibt es?
Voraussetzung für ein Förderansuchen ist grundsätzlich eine LFBIS-Betriebsnummer, also ein Eintrag im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsregister. Die Energiekonzepte dürfen nur von einem zertifizierten Berater erstellt werden. Und wer bereits dabei ist, eine Photovoltaik-Anlage anzubringen, ist zu spät dran. Mit Ausnahme der Notstromversorgung ist die Förderung vor der Umsetzung zu beantragen.
Wo beantrage ich die Förderung?
Ab Beginn der Einreichfrist, dem 15. Februar, wird es dafür eine eigene Website (lw.klimafonds.gv.at) geben. Dort findet man ab dann auch den konkreten Förderleitfragen und eine Liste aller befugten Energieberater. Die Ausschreibung läuft bis Ende November 2025.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Pro Betrieb werden maximal 250.000 Euro ausgeschüttet. Bis 2025 stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung, das gaben Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Donnerstag bekannt. Das Geld soll von Gewesslers Ressort kommen.
Was ist der Hintergrund der Förderung?
Die Subventionen sollen helfen, die Landwirtschaft unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. “Wir befinden uns in einer Zeit der massiven Energieverknappung, die zu hohen Energiekosten führt”, sagte Gewessler bei der Präsentation. “Das spüren nicht nur große industrielle Unternehmen, sondern auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe.” Kritik kam von den Freiheitlichen. Das Programm komme zu spät und sei außerdem zu niedrig dotiert, sagte FP-Agrarsprecher Peter Schmiedlechner. Freiflächen sollten außerdem nicht mit Photovoltaik-Anlagen zugepflastert werden.